Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 13.05.2004 - 13 W 32/04 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,23517) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 567 Abs 3 S 2 ZPO, § 574 ZPO
Richterablehnungsverfahren: Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Landgerichts als Berufungsgericht - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
(Richterablehnungsverfahren: Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Landgerichts als Berufungsgericht)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Offenbach, 24.09.2003 - 34 C 230/03
- LG Darmstadt, 08.04.2004 - 6 S 284/03
- OLG Frankfurt, 13.05.2004 - 13 W 32/04
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 07.03.2002 - IX ZB 11/02
Zulässigkeit der weiteren Beschwerde zum BGH nach der in der seit dem 1.1.2002 …
Auszug aus OLG Frankfurt, 13.05.2004 - 13 W 32/04
Der 9. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat bereits in seinem Beschluss vom 7. März 2002 (NJW 2002 Seite 1577) ausgeführt, dass ein außerordentliches Rechtsmittel selbst dann nicht statthaft ist, wenn die Entscheidung ein Verfahrensgrundrecht verletzt, weshalb hier nicht zu entschieden werden brauchte, ob überhaupt von einem derart gravierenden Verstoß auszugehen ist. - BGH, 23.07.2003 - XII ZB 91/03
Zulässigkeit einer außerordentlichen Beschwerde zum BGH im …
Auszug aus OLG Frankfurt, 13.05.2004 - 13 W 32/04
Grundsätzlich seien Fehlerkorrekturen innerhalb der Instanz nach den Vorstellungen des Gesetzgebers vorzugswürdig (vgl. in diesem Sinne auch Beschluss des 12. ZS des BGH vom 23. Juli 2003 in NJW 2003 Seite 3137 und Beschluss des OLG Celle vom 24. September 2002 in ZIP 2002 Seite 2058). - OLG Celle, 24.09.2002 - 2 W 57/02
Sofortige weitere Beschwerde - Wegfall des außergerichtlichen Rechtsbehelfs der …
Auszug aus OLG Frankfurt, 13.05.2004 - 13 W 32/04
Grundsätzlich seien Fehlerkorrekturen innerhalb der Instanz nach den Vorstellungen des Gesetzgebers vorzugswürdig (vgl. in diesem Sinne auch Beschluss des 12. ZS des BGH vom 23. Juli 2003 in NJW 2003 Seite 3137 und Beschluss des OLG Celle vom 24. September 2002 in ZIP 2002 Seite 2058).